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Arbeitszeitregelung

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Gesetzliche Pausenzeitregelung

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verbindliche Ruhepausen:

Bei 6 bis 9 Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Pausen müssen im Voraus festgelegt sein, können in Einheiten von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden und spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit erfolgen.

Gesetzliche Pausenzeiten im Überblick (Erwachsene):

  • Bis 6 Stunden: Keine gesetzliche Pause vorgeschrieben.
  • 6 bis 9 Stunden: Mindestens 30 Minuten Pause (kann aufgeteilt werden, z.B. 2x 15 Min.).
  • Mehr als 9 Stunden: Mindestens 45 Minuten Pause (kann aufgeteilt werden, z.B. 3x 15 Min.)

Wichtige Fakten zu Pausenzeiten:

  • Definition: Ruhepausen sind Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht arbeitet und sich frei erholen kann.
  • Aufteilung: Die Pausen können in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
  • Höchstarbeitszeit: Nach spätestens 6 Stunden muss eine Pause eingelegt werden.
  • Bezahlung: Gesetzliche Ruhepausen sind nicht bezahlt.
  • Jugendliche: Für Minderjährige gelten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) strengere Regeln (ab 4,5 Std. Arbeit 30 Min. Pause, ab 6 Std. 60 Min.).

Verstöße gegen die Pausenregelung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und sind vom Arbeitgeber zu gewährleisten.

Bitte folgende Regeln stets einhalten:

Was gilt als Pause?

Bewusstes Verlassen des Arbeitsplatzes, welches nicht den untenstehenden Kurzunterbrechungen entspricht
• Mittagspause/ Mittagsessen
• Raucherpause
• Zubereitung von Mahlzeiten
• längere private Telefonate und/ oder Gespräche

Was gilt nicht als Pause?

• Kurzunterbrechungen (Toilettengänge, Wasser/Kaffee holen, kurze private Telefonate und/ oder Gespräche)
• Arbeitsbezogene Tätigkeiten und fachliche Gespräche/ Abstimmungen mit Kolleg:innen
• Unterbrechungen, bei denen Mitarbeitende sich am Arbeitsplatz bereithalten müssen

Erfassung der Pausen:

• Manuelles Ein- & Ausstempeln bei bewussten Pausen (tatsächliche Pausenzeit wird erfasst)
• Falls gesetzliche Mindestpause nicht erreicht, erfolgt ein automatischer Abzug der Pausenzeit:

30 min >> 6-9 Stunden
45 min >> ab 9 Stunden

Zeiterfassungsrichtlinien.pdf

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Ablauf bei Krankheit

Beantragung Urlaub

Um Urlaub zu beantragen, muss jeder Mitarbeiter sich grundsätzlich mit seinen Kollegen abstimmen bezüglich der Vertretung. als nächster Schritt wird der Antrag beim jeweiligen Teamleiter zur Genehmigung abgegeben. 

Wenn der Urlaub bestätigt wird, wird dieser im Urlaubskalender sichtbar hinterlegt.

Urlaubsantrag.pdf

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Buchhaltung-Infos für neue Mitarbeiter

Unsere Buchhaltung benötigt Informationen von neuen Mitarbeitern. Hierfür gibt es ein Dokument welches über folgenden Link zum Download zur Verfügung steht. Dieses Dokument ist ebenfalls im Downloadcenter zu finden. 

Buchhaltun_Infos neue MA.pdf

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Parkplatz-Rotierplan